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Täter-Opfer-Ausgleich Landkreis Böblingen


Viele Straftaten hinterlassen zwischen den Beteiligten einen Konflikt oder es lag ihnen ein schon bestehender Konflikt zugrunde. Die Geschädigten haben die Folgen einer seelischen, körperlichen oder materiellen Schädigung zu tragen.Eine Lösung, bei der sowohl die Geschädigten als auch die beschuldigten Jugendlichen/Heranwachsenden eigene Bedürfnisse und Vorstellungen einbringen können, ist oftmals für alle Beteiligten befriedigender. Das Jugendgerichtsgesetz bietet diese Möglichkeit. Strafverfahren können eingestellt werden, wenn ein Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) erfolgreich durchgeführt wurde.


Staatsanwaltschaft und Jugendrichter können die VermittlerInnen mit der Durchführung eines TOA beauftragen:

  • nach Anzeigeerstattung
  • nach Anklageerhebung

Wir VermittlerInnen

  • nehmen Kontakt zu den jeweilig anderen au
  • vereinbaren ein gemeinsames Treffen
  • geben die Möglichkeit, über den Vorfall und die Folgen zu sprechen
  • helfen eine Form der Wiedergutmachung zu finden, mit der beide einverstanden und zufrieden sind

Angebote


  • Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA)
  • Getrennte Vorgespräche mit den jeweiligen Konfliktparteien
  • Gemeinsames Klärungsgespräch
  • Erstellen einer Wiedergutmachungsvereinbarung
  • Kontrolle der Wiedergutmachungsvereinbarung
Weitere Angebote:
  • Informationsveranstaltungen an Schulen zum TOA
  • Streitschlichtung/Mediation
  • Informationsveranstaltungen für Lehrerkollegien
  • Einführung in Streitschlichtung und Mediation 20 Std. für Lehrer/ErzieherInnen/SozialpädagogInnen (gegen Honorar)

Sonstiges:

  • Termine nach Vorschlag oder Vereinbarung
  • Gesprächsmöglichkeiten vor Ort sind möglich in: Leonberg, Herrenberg, Weil der Stadt, Renningen
  • Leistungen neben dem klassischen TOA: Mediation bei Störungen im Arbeitsfeld, Nachbarschaft, Paare (Honorar)

Fachliche Vernetzung:
  • Landesarbeitsgemeinschaft (LAG)BW
  • Servicebüro TOA, Köln
  • Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) TOA
  • Arbeitskreis (AK) TOA auf Landgerichtsebene

Opferfond:

Möglichkeit der Gewährung eines zinslosen Darlehens zur Entschädigung der Opfer.
Träger des Opferfonds: Bewährungshilfeverein Stuttgart e.V., Abzahlung in Raten möglich, Entscheidung über Vergabe nach festgelegten Richtlinien zwischen dem AK TOA und dem Bewährungshilfeverein Stuttgart e.V.

Leistungen:

• Täter-Opfer-Ausgleich (§10 Abs.1 Nr.7 JGG)
• Mediation

Über uns


Vermittlerinnen TOA

Gabriele Engler

Sozialpädagogin (FH), Erzieherin, Mediatorin, Systemische Familientherapeutin, Weiterbildung in Klientenzentrierter Gesprächsführung

Beruflicher Hintergrund:

Arbeit in stationärer Einrichtung
Langjährige Leitung einer Kindertagesstätte in Stuttgart
Konfliktberatung/Vermittlung  im Täter-Opfer-Ausgleich seit 1993
Mitarbeitervertretung


Karin Dietzschold


Dipl. Pädagogin (Uni), Mediatorin,
Seit 1997 im Täter-Opfer-Ausgleich tätig






     

Links/Downloads


Links:TOA Servicebüro

Bundesarbeitsgemeinschaft TOA

Downloads:

Filename: Fallgeschichte Liebe und Konkurrenz.pdf
Added: 4.6.2009
Downloaded: 778
Filename: Flyer Nachbarschaftsmediation TOA Böblingen.pdf
Added: 4.6.2009
Downloaded: 762
Filename: Flyer TOA-Boeblingen.pdf
Added: 9.7.2009
Downloaded: 798
Filename: Jahresbericht TOA-BB 2007.pdf
Added: 6.7.2009
Downloaded: 854
Filename: Jahresbericht TOA-BB 2008.pdf
Added: 6.7.2009
Downloaded: 822
Filename: Jahresbericht TOA-BB 2009.pdf
Added: 6.4.2010
Downloaded: 619
Filename: TOA Befragung 2006.pdf
Added: 4.6.2009
Downloaded: 905

Kontakt

Täter-Opfer-Ausgleich Landkreis Böblingen

Talstraße 37
71034 Böblingen

Telefon: 07031 2181-165
Fax: 07031 2181-9165

Kontaktperson: Karin Dietzschold und Gabriele Engler
 
 
 
 
 
 
  
 
 
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