Viele Straftaten hinterlassen zwischen den Beteiligten einen Konflikt oder es lag ihnen ein schon bestehender Konflikt zugrunde. Die Geschädigten haben die Folgen einer seelischen, körperlichen oder materiellen Schädigung zu tragen.Eine Lösung, bei der sowohl die Geschädigten als auch die beschuldigten Jugendlichen/Heranwachsenden eigene Bedürfnisse und Vorstellungen einbringen können, ist oftmals für alle Beteiligten befriedigender. Das Jugendgerichtsgesetz bietet diese Möglichkeit. Strafverfahren können eingestellt werden, wenn ein Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) erfolgreich durchgeführt wurde.
Staatsanwaltschaft und Jugendrichter können die VermittlerInnen mit der Durchführung eines TOA beauftragen:
Wir VermittlerInnen
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